Rechtshinweis

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Rechtshinweis:

Bei den unter Finanz- und Lohnbuchhaltung angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um Tätigkeiten nach § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz

  • Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontierung und Erteilung von Buchungsanweisungen
  • Erstellung der laufenden Lohnabrechnung
  • Fertigung der Lohnsteueranmeldungen