Rechtshinweis:
Bei den unter Finanz- und Lohnbuchhaltung angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um Tätigkeiten nach § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz
- Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontierung und Erteilung von Buchungsanweisungen
- Erstellung der laufenden Lohnabrechnung
- Fertigung der Lohnsteueranmeldungen